Beamte

Beamtin/Beamter ist, wer zu einem Dienstherrn in einem öffentlichen-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis steht. Die Dienstherren (Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbänden und juristische Personen des öffentlichen Rechts (Anstalten, Körperschaften und Stiftungen), letztere durch Gesetzesermächtigung), sind der Beamtin und dem Beamten gegenüber zu besonderer Fürsorge verpflichtet, unter anderem zu einer dem Amt angemessenen Alimentation (Besoldung) und Unterstützung im Krankheitsfall (Beihilfe) sowie zur Gewährung einer angemessenen Pension (Versorgung).

Für die Tarifbeschäftigten des bremischen öffentlichen Dienstes des Landes handeln die Vertragsparteien, einerseits die Arbeitgeber (TdL) und andererseits unter anderem die tariffähige Arbeitnehmervereinigung (dbb beamtenbund und tarifunion), die Abschlüsse von Tarifverträgen aus.

Die Regelungen für Beamte werden einseitig von den gesetzgebenden Körperschaften durch Gesetze und Verordnungen festgelegt, wobei dies jedoch seit Inkrafttreten der Föderalismusreform im Jahr 2006 unter der Beteiligung von unter anderem der dbb beamtenbund und tarifunion bremen vollzogen wird, da durch die Reform wesentliche Teile des Beamtenrechts vom Bund auf die Länder übertragen wurden und somit das Land Bremen wieder die Regelungskompetenz für die bremische Landesbeamtin und den bremischen Landesbeamten erhielt.

Schon vor der Neuordnung der Beziehungen zwischen Bund und Ländern (Föderalismusreform) hat der dbb beamtenbund und tarifunion eindringlich vor den Konsequenzen gewarnt, die mittlerweile real geworden sind.

Die Einheitlichkeit bei der Besoldung und im Dienstrecht wurde geopfert und wir haben heute 17 verschiedene Gesetzgeber mit unterschiedlichen Vorstellungen über die Fortentwicklung des Beamtenrechts. Die finanzschwachen Bundesländer und damit vorneweg die bremischen Beamtinnen und Beamten geraten immer stärker ins Hintertreffen, sodass selbst durch das Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen die Verfassungsmäßigkeit der Alimentation angezweifelt wird und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt wird.

Die dbb beamtenbund und tarifunion bremen bringt sich als Spitzenorganisation einer der zuständigen Gewerkschaft im Lande Bremen gemäß § 53 des Beamtenstatusgesetzes i.V.m. § 93 des Bremischen Beamtengesetzes mit ihrer beamtenrechtlichen Erfahrung gegenüber dem Senat und der Bürgerschaft ein und nimmt Einfluss auf Gesetze, Verordnungen und Erlasse, die allgemeine oder spezielle Beamtenbelange regeln.

Ein regelmäßiger Gedankenaustausch zwischen den Vertretern des Dienstherrn und den dbb Sprechern über die Thematik Beamtenschaft hinsichtlich der Besoldung, der Versorgung, des Streikverbots, der Wochenarbeitszeit und der Belastungssituation, um nur einige Punkte zu benennen, ist unabdingbar erforderlich, damit die Bremer Beamtenschaft den Anschluss nicht gänzlich verliert.