Arbeitnehmer
Die Mehrheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, besonders in den Kommunen, hat keinen Beamtenstatus. Es sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem „normalen“ Angestelltenverhältnis zum Staat stehen, wie wir es beispielsweise aus der Industrie oder dem privaten Dienstleistungssektor kennen.
Die Arbeitsbedingungen für das Berufsbeamtentum sind maßgeblich durch das Dienstrecht und die entsprechenden Gesetze geprägt. Für Tarifbeschäftigte hingegen werden die Arbeitsbedingungen – neben dem allgemeinen Arbeitsrecht – vor allem durch Tarifverträge bestimmt, die zwischen Gewerkschaften und staatlichen Arbeitgebern ausgehandelt werden. Daher gibt es für Tarifbeschäftigte (anders als für Beamte) auch keine Einschränkung des Streikrechts, um im Notfall ihre Interessen im Arbeitskampf durchsetzen zu können.
Die beiden wichtigsten Tarifverträge mit staatlichen Arbeitgebern sind der seit Oktober 2005 geltende „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)“ für die Beschäftigten von Bund und Kommunen und der seit November 2006 geltende „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)“ für die Beschäftigten der Bundesländer (außer Hessen, wo wiederum ein eigener Tarifvertrag gilt).
In den vorherigen Tarifverträgen (von denen der Bundes-Angestelltentarifvertrag, kurz BAT, der bekannteste war) wurde noch zwischen „Angestellten“ und „Arbeitern“ unterschieden. Als Angestellte galten dabei diejenigen, die überwiegend geistige Tätigkeiten, wie beispielsweise kaufmännische Tätigkeiten oder Bürotätigkeit verrichten, während die Arbeiter überwiegend körperlich arbeiten. Auch wenn die Unterscheidung zunehmend als überholt angesehen wird, spielt die Einteilung unter anderem im Bereich der Betriebsverfassung und bei der Art der Vergütung (Monatsvergütung bzw. Stunden- und Akkordlohn) noch eine Rolle. Mit dem Inkrafttreten des neuen TVöD und TV-L wurde die bisherige Unterscheidung aufgebeben, in deren Regelungsbereich gilt nun einheitlich der Begriff „Beschäftigte“.
Im Bereich der Tarifbeschäftigten verfolgt der dbb folgende Ziele:
- Tarifautonomie erhalten!
Die Qualität des Öffentlichen Dienstes darf nicht Opfer der Haushaltspolitik werden. Tarifpolitik muss in der Hand der Tarifpartner bleiben. - Flächentarifvertrag fortführen!
Der Flächentarifvertrag sichert bei gleichwertiger Leistung gerechte Bezahlung, betrieblichen Frieden, Planungssicherheit und konkurrenzfreie Infrastruktur. Er sichert die gleichwertige Grundversorgung aller Bürger. - Tarifpluralität leben!
Tarifpluralität ist gelebter, bewährter und grundgesetzgeschützter Alltag in Deutschland, der gewerkschaftliche Vielfalt sicherstellt. Diese demokratische Institution wird zunehmend durch eine ökonomisierte Sicht auf den bundesdeutschen Tarifalltag in Frage gestellt, obwohl sie sich insbesondere im Bereich des öffentlichen Dienstes tagtäglich bewährt. Das Gegenteil von Tarifpluralität wäre eine Zwangstarifeinheit, die das Streikrecht einschränken und die Gewerkschaften insgesamt schwächen würde. - Tarifrecht vereinfachen!
Wir wollen eine Straffung, Vereinfachung und Transparenz des öffentlichen Tarifrechts. Dies darf nicht zum Abbau tariflicher Rechte führen. - Einkommen leistungsgerecht ausgestalten!
Der dbb bekennt sich zu einer in Ost und West einheitlichen und transparenten Bezahlungsstruktur. Um den Öffentlichen Dienst wettbewerbsfähig zur Privatwirtschaft zu halten, muss vor allem auch der demografische Wandel in den Tarifverträgen abgebildet werden, damit der Öffentliche Dienst zukunftsfähig bleibt. - Arbeitszeit flexibel gestalten!
Beschäftigungspolitische Gründe, betriebliche Belange und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf machen eine flexible Arbeitszeitgestaltung erforderlich. Die Arbeitszeitsouveränität der Beschäftigten ist dabei unbedingt zu berücksichtigen. - Qualifizierung ausbauen!
Die Zukunft des Öffentlichen Dienstes hängt von der Qualität seiner Mitarbeiter ab. Deshalb fordern wir die Festschreibung des Rechts auf Qualifizierung für alle Beschäftigten, was im TVöD und im TV-L auch gelungen ist. - Soziale Entwicklungen einbeziehen!
Reformen im Bereich der Gesundheits- und Rentenpolitik haben massiven Einfluss auf die Einkommen und Beschäftigungsbedingungen des Öffentlichen Dienstes. Verantwortliche Gewerkschaftspolitik muss die Ziele der Sozial- und der Tarifpolitik ganzheitlich definieren.