04. März 2019

Einigung im Tarifkonflikt zwischen der TDL und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes

dbb Bundestarifkommission stimmt dem gefundenen Ergebnis mit einem Gesamtvolumen von 8 % bei 33 Monaten Laufzeit mehrheitlich zu, Volumen und zeitgleiche Übertragung auf die Landesbeamten gefordert

In der Nacht des 2. März haben sich die Tarifparteien nach zähen Verhandlungen auf einen Kompromiss geeinigt, der im Überblick die folgenden Eckdaten enthält:

  • Entgelterhöhung
    Die lineare Steigerung beträgt im Gesamtvolumen 3,2 % (mindestens 100 Euro) zum 1. Januar 2019, nochmals 3,2 % (mindestens 90 Euro) zum 1. Januar 2020 und schließlich 1,4 % (mindestens 50 Euro) zum 1. Januar 2021. Dabei wird die jeweilige Stufe 1 in der Tabelle überproportional erhöht.
    Das ergibt unter Einberechnung aller weiteren Faktoren der Tarifeinigung ein Gesamtvolumen von 8 %. Die Laufzeit beträgt 33 Monate (bis 30. September 2021).
     
  • Auszubildende
    Die Ausbildungsentgelte (TVA-L BBiG und TVA-L Pflege) werden zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils 50 Euro (TVA-L Gesundheit um 45,50 Euro und 50 Euro) erhöht. Der Urlaubsanspruch erhöht sich um einen Tag auf 30 Tage. Die alten Übernahmeregelungen werden wieder in Kraft gesetzt.
     
  • Pflege
    o    Die Werte (und die Eingruppierungsregelungen) der Pflegeentgelttabelle des TVöD (P-Tabelle) werden im TV-L übernommen und rückwirkend ab Januar 2019 ebenfalls dynamisiert.
    Die Gewerkschaften haben für Pflegekräfte an Unikliniken und in den Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg ab Entgeltgruppe KR 7 eine dynamische Zulage von 120 Euro monatlich durchgesetzt.
    o    Der Zuschlag für Samstagsarbeit wird ab 1. Januar 2020 auf 20 % erhöht. Über eine Erhöhung des Samstagszuschlags bei Wechselschicht-/Schichtarbeit werden Verhandlungen aufgenommen.
    o    Der Zusatzurlaub für ständige Wechselschichtarbeit (§ 43 TV-L) wird 2020 auf bis zu 7 Tage, 2021 auf bis zu 8 Tage und 2022 auf bis zu 9 Tage erhöht. Die Höchstgrenzen erhöhen sich entsprechend.
     
  • Entgeltordnung
    o    Die Garantiebeträge bei Höhergruppierung werden zum 1. Januar 2019 für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrags auf 100 Euro (EG 1-8) bzw. auf 180 Euro (EG 9-14) erhöht, begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung. Der Forderung nach einer stufengleichen Höhergruppierung wollte die TdL nicht nachkommen.
    o    Die bisherige Entgeltgruppe 9 wird in die Entgeltgruppen 9a und 9b aufgeteilt.

In der dbb Verhandlungs- und der dbb Bundestarifkommission ist der Kompromiss kontrovers diskutiert worden. Volker Geyer, Fachvorstand Tarifpolitik im dbb, warb für die Annahme des Kompromisses, „weil wir in unseren Kernforderungen deutliche Verbesserungen ausgehandelt haben. Linear haben wir ordentlich was erreicht und bei wichtigen Detailforderungen ebenfalls Verbesserungen gestaltet, die in den Portemonnaies der Beschäftigten zu spüren sein werden.

Insbesondere der Fakt, dass wir bei unseren Forderungen für die Azubis nahezu alles durchsetzen konnten, ist gut für die jungen Menschen und ein erfreuliches Signal für die Zukunft des öffentlichen Dienstes. Dass jedoch die TdL kaum bereit war, strukturelle Defizite des TV-L aufzuarbeiten, darf nicht kleingeredet werden.“

 „Für uns als dbb ist aber klar, dass die Länder mit dem Potsdamer Abschluss nicht aus der Pflicht sind. Wir erwarten, dass alle Länder das Volumen des Potsdamer Abschlusses zeitgleich und systemgerecht auf die Landes- und Kommunalbeamten übertragen,“ hob der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach in seiner  Bilanzierung des Ergebnisses hervor.

Unter anderen unterstreicht der Vorsitzende der DPolG Bremen, Jürn Schulze diese Forderung und kritisiert insbesondere die Haltung der Finanzsenatorin Karoline Linnert, die eine zeitlich verzögerte Übernahme für die Beamtinnen und Beamten auch mit dem Hinweis auf die letzte, noch nicht lange zurück liegende Erhöhung der Beamtengehälter begründet: "Was für ein Unsinn! Die Tatsache, dass diese Erhöhung noch nicht lange zurück liegt, ist schließlich dem Umstand geschuldet, dass auch der letzte Tarifabschluss zeitverzögert auf die Beamten übertragen wurde."