16. Juni 2026

Pressemitteilung

Keine Einbeziehung der Beamten in die Rentenkasse

  • Pension / Rente

Pressemitteilung zur Aussage im Interview mit Bundesratspräsident und Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte zur Einbeziehung der Beamten in die Rentenkasse

Die umlagefinanzierte gesetzliche Rente steht vor einem gravierenden Problem: Zu viele Rentner kommen auf zu wenige Beitragszahler. Derzeit sorgen 35 Millionen sozialversicherungspflichtige Beschäftigte für etwa 22 Millionen Rentner. Und das Verhältnis wird in den kommenden Jahren nicht besser – trotz schrittweiser Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre.

Bei klammen Kassen würde die Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung zunächst auf die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen Mehrkosten durch fällige Rentenversicherungsbeiträge zukommen. Unter dem Strich dürfte die öffentliche Hand durch eine Einbeziehung der Beamten in die gesetzliche Rente nicht viel einsparen da sie auch die Beamten in die Zusatzvorsorge des öffentlichen Dienstes einbeziehen muss!

 Die Vermutung, dass bei all dem Ideologie und „Bauchgefühl“ im Vordergrund stehen, Fakten hingegen in den Hintergrund treten, drängt sich damit geradezu auf. 

 Für eine seriöse Betrachtung dieser Frage muss man einen Beamten einem vergleichbaren Angestellten im öffentlichen Dienst (gleiche Besoldung/Vergütung; bspw. A 6 ggü. EG 6, A 9 ggü. EG 9, A 13 ggü. EG 13) gegenüberstellen, und zwar bei Annahme einer gleichen Vita, also bei angenommenen 40 aktiven Beschäftigungsjahren und 17 Jahren Altersruhephase (Durchschnittswerte): 

Der Beamte erhält 40 Jahre lang eine geringere Bruttobesoldung als der vergleichbare Arbeitnehmer. Der Beamte muss von seiner Bruttobesoldung noch die Beiträge zu seiner privaten Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Seine danach ihm noch zur Verfügung stehende Nettobesoldung muss ihm reichen, um sich und seiner Familie einen amtsangemessenen Lebensstandard zu ermöglichen. Er muss darauf vertrauen können, dass er mit seinen späteren Versorgungsbezügen (Pension) auch im Ruhestand seinen Lebensstandard halten kann. 

 Der Arbeitnehmer muss von seiner höheren Bruttovergütung anteilig die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie zur betrieblichen Alterszusatzversorgung (bspw. VBL) zahlen, was trotz höherer Bruttovergütung häufig zu einer geringeren Nettovergütung als die Nettobesoldung des Beamten führt (was dem Steuerzahler aber nichts nützt).

 Zur geringeren Bruttobesoldung des Beamten muss der Dienstherr (bspw. das Land Bremen, und damit der Steuerzahler) 40 Jahre lang die Aufwendungen für die Beihilfe und die spätere Versorgung (dazu später mehr) zahlen.

 Zur höheren Bruttovergütung des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber (bspw. das Land Bremen, und damit der Steuerzahler) 40 Jahre lang zusätzlich die anteiligen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. 

In der (durchschnittlich) deutlich längeren aktiven Phase (40 Jahre ggü. 17 Jahren) ist damit rechnerisch klar nachzuweisen, dass ein Beamter im Vergleich zu einem vergleichbaren Angestellten für den Bürger/Steuerzahler keineswegs „teurer“ ist.

In der Altersruhephase erhält der Arbeitnehmer seine Rente und zusätzlich die Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge, während der Beamte ausschließlich aus seiner Versorgung/Pension seinen Lebensunterhalt bestreiten muss.

In der Altersruhephase des Beamten (Ruhestand) muss der Dienstherr/Staat/Steuerzahler 17 Jahre lang die Ruhestandsbezüge und die Kosten für die Beihilfe des Beamten zahlen. Und genau hier gilt es, den „lautstarken Unwissenden“ ins Gedächtnis zu rufen, dass für eine seriöse Betrachtung zwischen einem Beamten und einem Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst der Vergleich um folgenden, entscheidenden Aspekt erweitert werden muss: 

Schon weit zurück im alten Jahrtausend wurden die Beamten immer wieder, teils drastisch, von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgehängt. Besoldungsanpassungen an Tariferhöhungen geschahen immer wieder in geringerem Umfang, verzögert, gestaffelt oder auch gar nicht. Diese Entwicklung hat sich über Jahrzehnte bis heute fortgesetzt. Mit Versorgungsänderungsgesetzen wurde den Beamten zusätzlich über 15 Jahre ein Teil der Besoldungsanpassungen vorenthalten. Immer wieder wurden diese Einschnitte auch damit begründet, dass die eingesparten Mittel für spätere Pensionsverpflichtungen angespart und angelegt werden. Hätte man diese den Beamten weggenommenen Mittel konsequent langfristig am Kapitalmarkt angelegt, dann könnten heutige Pensionsverpflichtungen zumindest in nennenswertem Umfang aus den Erträgen bedient werden. Entsprechende Schätzungen gehen sogar davon aus, dass eine Summe hätte erwirtschaftet werden können, aus der die Pensionsverpflichtungen in vollem Umfang hätten bedient werden können. Gerade in den wenigen letzten Jahren wurden in manchen Ländern sogar die noch vorhandenen Versorgungsrücklagen aufgelöst und die Mittel zur Haushaltssanierung verwendet. 

Das war das Geld der Beamten! 

Der heute immer wieder auch von hochrangigen politischen Kreisen beklagte Zustand, nämlich die „…hohen Pensionsverpflichtungen für die Beamten…“ ist also nichts weiter als das Ergebnis falscher, kurzsichtiger (auf den nächsten Wahltermin schielender), unseriöser und möglicherweise sogar veruntreuender Entscheidungen der Politik in den zurückliegenden Jahrzehnten! Politiker beklagen jetzt also einen Zustand, den ihre politischen Vorgänger ohne Not herbeigeführt haben. Und all das geschah gegen den Widerstand der Beamten und gegen die überzeugenden Argumente des dbb. 

Die Beamten jedenfalls haben die jetzige Situation nicht zu vertreten. Im Ergebnis muss also eindeutig festgestellt werden: Bei seriöser Gesamtbetrachtung sind die Beamten für den Steuerzahler nicht teurer als vergleichbare Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst.

Bei den Beamten bekommt der Steuerzahler 40 Jahre besondere Treuepflicht und Streikverbot mit dazu. In Zeiten, in denen die Bürger zunehmend die Handlungsfähigkeit des Staates in Frage stellen, sollten sich die politischen Entscheidungsträger gut überlegen, ob sie zusätzliche, große Bereiche des öffentlichen Dienstes aus dem Streikverbot herausnehmen wollen. Wer die Lokführer aus dem Beamtenstatus herausnimmt, darf sich nicht beschweren, wenn bei Tarifauseinandersetzungen zeitweise die Züge nicht fahren! 

Und wer aktuell laut darüber nachdenkt, bspw. Lehrer aus dem Beamtenstatus herauszunehmen (was rechtlich ohnehin nur in die Zukunft wirkend beim Nachwuchs geschehen könnte), sollte sich gleich mit überlegen, wie er den Schülern und Eltern erklärt, dass bei den turnusmäßigen Einkommensrunden im öffentlichen Dienst über mehrere Tage oder Wochen kein Unterricht stattfindet und das bei einer grundgesetzlichen Schulpflicht und ggf. Klagen der Eltern bei Nichterfüllung!

Bei den Vorstößen der Beamtenkritiker ist auch nichts davon zu hören, dass Beamte 40 bzw. 41 Stunden in der Woche arbeiten müssen, Angestellte dagegen „nur“ 39 Stunden (im Vergleich zur Privatwirtschaft immer noch mehr), dass sie Mäßigung bei politischer Betätigung üben müssen und in manchen Rechtskreisen selbst im Ruhestand noch disziplinarisch belangt, werden können. 

Die Beamtenkritiker sollen sich auch vor Augen führen, dass die Regierungen in Bund und Ländern jahrelange verfassungswidrige Unteralimentation bei den Beamten nur durchhalten können, weil Beamte dem Streikverbot unterliegen und infolgedessen jahrelang auf zunehmend stringentere Vorgaben durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts warten müssen. 

Wohlgemerkt: Der dbb steht unumwunden zum Streikverbot für Beamte! Die Bürger müssen darauf vertrauen können, dass hoheitliche Verwaltung auch in Krisenzeiten verlässlich funktioniert. Wenn es das Streikverbot jedoch nicht gäbe, dann müssten sich die Regierungen im Zuge der Verabschiedung von verfassungswidrigen Besoldungsgesetzen auf flächendeckende Streiks auch von Beamten einstellen. 

Angesichts zunehmender Sabotage-Angriffe auf wichtige Infrastruktur wie den Bahnverkehr, sollten auch Mitarbeiter in diesen Bereichen verbeamtet werden. Es geht darum, in Krisen existenziell wichtige Aufgaben des Staates wie das Überwachen und Steuern von Prozessen funktionell sicherzustellen, das bedeutet ein Ausweiten des Berufsbeamtentums. 

Deshalb sollten Mitarbeiter von Leitstellen verbeamtet werden, die Brücken und Tunnel überwachen oder koordinieren. Gleiches gilt auch für Mitarbeiter im Bereich der Arzneimittel- und Energieversorgung sowie von Kommunikationseinrichtungen. 

Es gibt also keinen sachlichen Grund, das Berufsbeamtentum in seiner jetzigen Form und die jahrzehntelang bewährte Verteilung der Aufgabenbereiche auf Beamte und Arbeitnehmer und deren Erledigung im besten Miteinander auf Augenhöhe in Frage zu stellen!