Neues Bremer Versammlungsgesetz geplant
Ist das wirklich ein Meilenstein für die Sicherung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit
Das bislang geltende Bundesversammlungsgesetz von 1953 entspricht in Teilen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Insbesondere die fortentwickelte Rechtsprechung und die veränderten Rahmenbedingungen des Versammlungsgeschehens sind dort nur unzureichend abgebildet, was die Rechtsanwendung in der Praxis erschwert.
Bereits 2022 gab es erste Ansätze für die Verabschiedung eines Bremer Versammlungsgesetzes. Im heutigen Gespräch mit dem Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Dr. Emanuel Herold und dem DPolG Landesverbandvorsitzender Bernard Soika sowie dem dbb bremen Landesbundvorsitzenen Olaf Wietschorke erörterten wir unsere Bedenken gegen einige Formulierungen im geplanten Bremer Versammlungsgesetz. Wir werden unsere Änderungen der Formulierungen im geplanten Gesetz der Partei übermitteln. Eine offiziele Anhörung der Gewerkschaften soll schnellstmöglich Ende Juli 2026 erfolgen. Ein weiterer persönlicher Austausch wurde vereinbart!
Wir bleiben für Euch am Ball!
Nachrichtlich: Nächstes Gespräch mit einer Partei findet am 8. Juli 2026 statt.
