Einkommenssteuer
Gewerkschaftsbeitrag ab 2026 zusätzlich absetzbar!
Ab 2026 können Gewerkschaftsmitglieder ihren Gewerkschaftsbeitrag zusätzlich zur Werbekostenpauschale steuerlich absetzen. Damit wirkt sich der Beitrag steuermindernd aus.
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025, das zum 1.1.2026 in Kraft getreten ist, können Mitglieder einer Gewerkschaft zusätzlich zum Werbekostenpauschbetrag ihren Gewerkschaftsbeitrag geltend machen. Dazu müssen sie ihren Beitrag in der Steuererklärung für das Jahr 2026, die sie ab 2027 abgeben können, angeben!
