Brief an den Finanzsenator
Gemeinsame Aktion des dbb und seinen Landesbünden zur verfassungskonformen Alimentation von Beamtinnen und Beamten
- Foto: Windmüller v.l. dbb Bundesvorsitzender Ulrich Silberbach, Vorsitzender des Landesbundes Bremen Jürgen Köster
Wegen der herausragenden und langfristigen Bedeutung in finanzieller und gesellschaftlicher Hinsicht hat der dbb mit seinen Landesbünden die Besoldungsgesetzgeber im Bund und in den Ländern am 8. 1. 2021 in inhaltsgleichen Schreiben aufgefordert, die Verfassungsvorgaben für die Vergangenheit umgehend zu erfüllen und für die Zukunft die Unterstützung bei der zwingenden Neugestaltung angeboten.
Ein entsprechender Brief wurde auch dem Senator für Finanzen der Freien und Hansestadt Bremen Herrn Dietmar Strehl zugeleitet .
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Ein Auslöser für diese konzertierte Aktion ist, dass unsere Verfassung überall in Deutschland gilt und es nicht sein kann, dass bei Beamtinnen und Beamten die täglich ihren Dienst verrichten der Abstand zu den staatlichen Leistungen zur Grundsicherung nicht eingehalten wird. Ein weiterer der Wille, auf der Basis von einheitlichen Grundlagen mit allen Ländern und dem Bund einheitliche, tragfähige und zukunftsfähige Regelungen zu erarbeiten. Zu beachten ist dabei, dass die Frage des Mindestmaßes und der Ausgestaltung der verfassungskonformen Besoldung äußerst komplex, schwierig und von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig ist, weil seit dem Jahr 2006 die Besoldung im Bund und in den Ländern jeweils unterschiedlich gestaltet ist und es in den 17 verschiedene Rechtskreisen eine Vielzahl von unterschiedlichsten Regelungen gibt. Dies wird unterschiedlichste Regelungen in Bund und Ländern für die Vergangenheit zur Heilung der rechtswidrigen Unteralimentierung mit sich bringen.
In diesem Zusammenhang hat der dbb bremen vor dem Hintergrund der Bundesverfassungsgerichtsurteile vom Mai 2020 den Senator für Finanzen in einem Schreiben vom 28. Oktober 2020 aufgefordert den Korrekturbedarf bei der Besoldung der Bremischen Beamtinnen und Beamten zu überprüfen und für die Jahre 2020 und 2021 auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung zu verzichten.
Für die Zukunft sind Lösungen anzustreben, die ein Mindestmaß an Grundeinheitlichkeit in der Besoldung der Beamten sicherstellen. Dazu müssen spätestens ab Mitte des Jahres 2021 verfassungskonforme Regelungen gefunden werden.