01. Dezember 2021

Abschluss der Einkommensrunde 2021

Das Gesamtergebnis gibt keinen Anlass zu gewerkschaftlichem Jubel

Nach mehr als zähen Verhandlungen haben sich am Montag, den 29. November 2021 die Gewerkschaften und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zu einem Ergebnis durchgerungen.

Als einen Erfolg kann man sicherlich die Abwehr der ultimativen Forderung der Arbeitgeber zur Neuregelung des so genannten Arbeitsvorgangs in der Eingruppierung der Tarifbeschäftigten bewerten. Auch die strukturellen Verbesserungen im Gesundheitsbereich kann man als Teilerfolg ansehen, obwohl hier die gewerkschaftlichen Erwartungen auch nicht erfüllt wurden. Hier hätte man gerade von der Arbeitgeberseite mehr Entgegenkommen erwarten können.

 

Verschiedene monatliche Zulagen werden mit Wirkung ab dem 1. Januar 2022 erhöht beziehungsweise neu eingeführt (nur für den Gesundheitsbereich!).

- Erhöhung der dynamischen Pflegezulage von 125,34 € auf 140 €

- Erhöhung der Intensivzulage von 90 € auf 150 €

- Erhöhung der Infektionszulage von 90 € auf 150 €

- Erhöhung der Zulage für ständige Wechselschichtarbeit von 105 € auf 150 €

- Erhöhung der Zulage für ständige Schichtarbeit von 40 € auf 60 €

- Neue dynamische Zulage von 70 € für viele weitere Beschäftigte im Gesundheitsbereich

 

Die übrigen Ergebnisse lassen zu wünschen übrig:

So sollen alle Tabellenentgelte und die dynamischen Entgeltbestandteile erst zum 01.12.2022 um 2,8 % erhöht werden. Die Laufzeit der Entgeltregelungen beträgt 24 Monate bis zum 30. September 2023.

Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden erhöhen sich zum 01. 12.2022 um einen Festbetrag von 50 €; in der Pflege um 70 €.

Die sogenannte einmalige steuer- und sozialversicherungsfreie Corona-Prämie in Höhe von 1300,-- € ist quasi der „Lückenfüller“ für den Zeitraum vom 01.10.2021 bis einschließlich 31.11.2022.

Auszubildende, dual Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten erhalten eine einmalige „Corona-Sonderzahlung“ in Höhe von 650 €.

Die Auszahlung der Corona-Prämie erfolgt spätestens mit dem Entgelt für März 2022. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlung anteilig.

Das Tarifergebnis soll angeblich bundesweit auf die Landesbeamtinnen und -beamten übertragen werden.

Alles in einem: Sicherlich kein Grund zum gewerkschaftlichen Jubeln…