Bundesbesoldungs- und Versorgungsberechtigte erhalten Abschlagszahlungen auf Tarifübertragung
Bundesregierung beschließt Abschlagszahlungen an Bundsbesoldungs- und Versorgungsberechtigte im Vorgriff auf die gesetzliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026
Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung vom 3. Seeptember 2025 beschlossen, Abschlagszahlungen an Bundesbesoldungs- und Versorgungsberechtigte des Bundes im Vorgriff auf die besoldungs- und versorgungsrechtliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026 zu leisten.
Damit werden im Bund auch Beamte, Richter und Soldaten sowie Versorgungsempfänger an den Tarifergebnissen vom 6. April 2025 für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen beteiligt.
Da die Abschläge im Vorgriff auf einen Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages zur Tarifübertragung auf die Bundesbesoldung und -versorgung gezahlt werden, stehen die Zahlungen unter dem Vorbehalt des späteren Inkrafttretens eines solchen Gesetzes.
Damit werden im Bund auch Beamte, Richter und Soldaten sowie Versorgungsempfänger an den Tarifergebnissen vom 6. April 2025 für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen beteiligt.
Da die Abschläge im Vorgriff auf einen Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages zur Tarifübertragung auf die Bundesbesoldung und -versorgung gezahlt werden, stehen die Zahlungen unter dem Vorbehalt des späteren Inkrafttretens eines solchen Gesetzes.
Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Voraussichtlich beginnend mit der Bezügezahlung für Dezember 2025 erfolgen zunächst Abschläge auf einen ersten linearen Anpassungsschritt mit einer Erhöhung um 3,0 %, rückwirkend zum 1. April 2025.
Sodann erfolgen beginnend mit der Bezügezahlung für Mai 2026 weitere Abschläge auf einen zweiten linearen Anpassungsschritts zum 1. Mai 2026 mit einer Erhöhung um 2,8 %.
Die Bundesregierung beabsichtigt, in Kürze einen Gesetzentwurf zur zeitgleichen und systemgerechten Übertragung des Tarifergebnisses auf die Bundesbesoldung und -versorgung vorzulegen. Im Verbund damit plant sie, zugleich die amtsangemessene Alimentation auf Bundesebenein Umsetzung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sicherzustellen.
