Bundestag beschließt Anpassung der Besoldung und Versorgung
BMI vernachlässigt weiterhin Umsetzung der verfassungsgemäßen Besoldung
Durch die gestrige Abstimmung im Bundestag wurde endlich der Tarifabschluss auf die Bundesbesoldung übertragen. Aus unserer Sicht darf dies aber nicht von der fehlenden und längst überfälligen Herstellung der amtsangemessenen Alimentation ablenken, die das BMI weiterhin verschleppt. Mit der gestrigen Abstimmung wäre nun der Weg für das BMI frei, auch das BBVAngG jetzt weiter voranzutreiben.
Die Umsetzung der diesjährigen Tarifeinigung darf nicht als Ausrede herhalten, die Herstellung der amtsangemessenen Alimentation in das nächste Jahr zu verschieben. Das Beispiel einiger Bundesländer zeigt, dass eine deutlich schnellere Umsetzung möglich gewesen wäre.Doch zwischenzeitlich haben sich mit der Erhöhung des Bürgergelds zum 1. Januar 2024 die dem Entwurf zugrundeliegenden Parameter stark verändert, sodass eine weitergehende Überarbeitung des Entwurfs seitens des BMI erforderlich geworden ist. Im Ergebnis ist zu befürchten, dass sich die Finalisierung des Bundesbesoldungs- und –versorgungsangemessenheitsgesetzes durch das BMI weiter verzögern wird.
Die mit dem aktuellen Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Bundeshaushalt enger gewordenen haushalterischen Spielräume dürfen jedoch der Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation nicht entgegenstehen und können keine Entschuldigung für eine weitere Verschleppung der verfassungsgemäßen Besoldung auf Bundesebene sein. Der dbb wird auf eine zeitnahe Finalisierung des Bundesbesoldungs- und –versorgungsangemessenheitsgesetzes drängen.
Weitere Informationen finden Sie unter
www.dbb.de/artikel/bundestag-beschliesst-anpassung-der-besoldung-und-versorgung.html