16. April 2026

Amtsangemessene Alimentation

Besoldungsreform Bund gestartet: Endlich Bewegung – doch zentrale Fragen offen

Nach langer Verzögerung legt die Bundesregierung den mit Spannung erwarteten neuen Entwurf zur Besoldung vor und reagiert damit auf den wachsenden Druck aus Rechtsprechung und Praxis. Der dbb bremen erkennt Fortschritte, sieht aber weiterhin deutlichen Klärungsbedarf.

Seit über 5 Jahren warten Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte auf eine verfassungs-konforme Besoldung durch den Bund.

Das Bundesinnenministerium hat den Gesetzentwurf zur Anpassung der Bundesbesoldung und zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation in die Verbändeanhörung gegeben (siehe Bekanntmachung des Bundesministerium des Innern vom 15.04.2026). Damit kommt Bewegung in ein Thema, das lange überfällig war.

Hintergrund sind mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungs-gerichts, zurückgehend bis zum Jahr 2020. Sie haben deutlich gemacht, dass die bisherigen Besoldungsregelungen in Teilen nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen und nachgebessert werden müssen.

Der dbb bewertet den Schritt von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt grundsätzlich positiv. Es ist gut, zu erfahren, dass das Thema der amtsangemessenen Alimentation jetzt mit Nachdruck angegangen wird. Erfreulich ist es auch zu erfahren dass die intensiven Gespräche der vergangenen Monate Wirkung gezeigt haben. Gemeinsam mit allen anderen dbb - Gewerkschaften hat sich auch der dbb bremen frühzeitig für strukturelle Verbesserungen eingesetzt. Dass nun ein Entwurf vorliegt, der die Grundbesoldung spürbar anhebt, ist ein deutlicher Fortschritt gegenüber früheren Ansätzen, die dieses Problem nicht ausreichend gelöst hätten.

Weitere Verbesserungen müssen folgen aber folgen!

Wir erkennen das der Entwurf ein wichtiger Schritt ist, aber noch kein fertiges Ergebnis. Nach erster Einschätzung orientieren sich einige Regelungen weiterhin stark an der verfassungsrechtlichen Untergrenze. 

Kritisch sehen wir insbesondere die geplante Abkehr vom bisherigen Berechnungsmaßstab. Die stärkere Orientierung am Doppelverdienermodell wirft grundlegende Fragen auf. Hier besteht die Gefahr, dass die Anforderungen an eine amtsangemessene Alimentation zu niedrig angesetzt werden. Zudem bleibt man mit der Referenzgröße der bloßen 80-Prozent-Schwelle des Median-Einkommens hinter dem zurück, was notwendig ist, um Unteralimentation dauerhaft auszuschließen.

Die Maßnahmen sind wichtige Signale. Aber sie reichen noch nicht aus. Wir müssen den öffentlichen Dienst des Bundes, aber auch den im Land Bremen im Wettbewerb um Fachkräfte wirklich attraktiv machen. Deshalb müssen im weiteren Verfahren noch Verbesserungen erreicht werden, die auch in Bremen umgesetzt werden sollten.