27. Juni 2026
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Bremer Versammlungsgesetz

Pressemitteilung der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Bremen

Versammlungsrecht in Schieflage: Mehr Kontrolle der Polizei, weniger Sicherheit für Bürger

 

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Bremen und der dbb bremen bewertet den vorgelegten

Entwurf eines Bremischen Versammlungsfreiheitsgesetzes kritisch. Wir bekennen uns ausdrücklich zur Versammlungsfreiheit als einem zentralen Grundrecht unserer demokratischen Ordnung. Der vorliegende Gesetzentwurf verfehlt jedoch aus unserer Sicht die notwendige Balance zwischen dem Schutz dieses Grundrechts und der Gewährleistung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung.

Friedliche Versammlungen benötigen eine handlungsfähige Polizei. Wer die Möglichkeiten der Polizei zurGefahrenabwehr einschränkt, stärkt nicht automatisch die Freiheit – im Zweifel schwächt er den Schutz derjenigen, die ihr Grundrecht friedlich ausüben wollen.

Wir fordern daher eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs. Notwendig sind insbesondere klarere und praxistaugliche Regelungen zur Beweissicherung, realistische Eingriffsschwellen für polizeiliches Handeln sowie eine ausgewogene Ausgestaltung von Transparenz und Einsatzfähigkeit.

Die Polizei ist nicht Gegner von Versammlungen. Sie ist deren Garant. Ein modernes Versammlungsgesetz darf dieses Vertrauen nicht untergraben, sondern muss es stärken.

 

Pressemitteilung der Polizeigewerkschaft (DPolG) Landesverband Bremen:

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Bremen bewertet den vorgelegten Entwurf eines Bremischen Versammlungsfreiheitsgesetzes kritisch. Die DPolG bekennt sich ausdrücklich zur Versammlungsfreiheit als einem zentralen
Grundrecht unserer demokratischen Ordnung. Der vorliegende Gesetzentwurf verfehlt jedoch aus Sicht der DPolG die notwendige Balance zwischen dem Schutz dieses Grundrechts und der Gewährleistung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung.
An zahlreichen Stellen entsteht der Eindruck, dass nicht gewaltbereite Störer, Extremisten oder Personen, die Versammlungen gezielt für Straftaten missbrauchen, im Fokus stehen, sondern vor allem die Polizei selbst. Während Kontroll- und Dokumentationspflichten gegenüber der Polizei ausgeweitet werden, werden bewährte Instrumente der Gefahrenabwehr und
Beweissicherung gleichzeitig eingeschränkt.
Für die Einsatzkräfte bedeutet dies in der Praxis: höhere rechtliche Hürden, umfangreichere Dokumentationspflichten und ein späteres Eingreifen erst bei unmittelbar bevorstehenden Gefahren. Gerade bei dynamischen Einsatzlagen – etwa bei eskalierenden Demonstrationen oder gezielten Angriffen auf Einsatzkräfte – ist jedoch ein frühzeitiges und rechtssicheres Handeln entscheidend. Verzögerungen können dazu führen, dass Gefahren nicht rechtzeitig abgewehrt und Straftaten im Nachgang schwerer verfolgt werden können.
Besonders kritisch sieht die DPolG Bremen die vorgesehenen Regelungen zu Bild- und Videoaufzeichnungen. Während Versammlungsteilnehmer ausdrücklich gestärkt werden, Polizeieinsätze zu filmen und zu dokumentieren, werden die Möglichkeiten der Polizei zur eigenen Beweissicherung deutlich eingeschränkt.

Herrausgeber: Deutsche Polizeigewerkschaft im dbb, Landesverband Bremen e.V., Industriestraße 12, 28199 Bremen
V.i.S.d.P.: Bernard Soika: 015904510872 ; info@dpolg-bremen.de ; www.dpolg-bremen.de