In der Besprechung am 29. Juli 2017 bei Staatsrat Lühr wurde vereinbart, eine Musterprozessvereinbarung abzuschließen, die helfen soll, Probleme, die bei Widersprüchen in Bezug auf Verjährung entstehen, zu lösen.
Diese Vereinbarung ist zwischenzeitlich von beiden Parteien unterschrieben worden.
Wir geben sie mit nachstehendem Link zur Kenntnis.