08. Mai 2023
Auf Facebook teilenAuf Twitter weitersagenArtikel versenden

Dauer der Beihilfebearbeitung unangemessen!

Lässt Bremen seinebeihilfeberechtigten Beschäftigten im Stich?

Aufgrund der gegenwärtig immer noch unverhältnismäßig anhaltenden nicht tragbaren Zeiträume der Bearbeitungsdauer für die Gewährung von Beihilfen für den beihilfeberechtigten Personenkreis, hier Beamtinnen und Beamte und zum Teil auch Tarifbeschäftigte im Land Bremen, fordert der dbb beamtenbund tarifunion Landesbund Bremen die sofortige personelle Aufstockung!

In der Regel ist die Masse der Landesbeamtinnen und Beamten beihilfeberechtigt, zusätzlich haben auch im Einzelfall Tarifbeschäftigte einen Beihilfeanspruch. Die Anspruchs-berechtigten haben in der Regel eine private Krankenversicherung, gesetzlich Versicherte in der Regel ergänzende private Zusatzversicherungen. Diese schaffen es mittlerweile innerhalb von 7 -14 Tagen die Erstattung durchzuführen. In Einzelfällen geht es sogar noch schneller!Eine Bearbeitungsdauer seitens Performa Nord von durchschnittlich 6 bis 8 Wochen bis zur Gutschrift auf dem Konto des Beihilfeberechtigten ist weder zeitgemäß noch vertretbar.

Die damalige Aussage und Mitteilung seitens Herrn Suhling vom 29.06.2022:„Die Prüfung der Möglichkeit einer sozialen Staffelung werde in Absprache mit dem Senator für Finanzen geprüft. Gleichwohl gilt die Wertgrenze von 3000,00 € für vergleichbare Situationen durchaus auch in anderen Beihilfestellen und stelle somit keine besondere Belastungssituation Bremischer Beihilfeberechtigter dar!“

Diese abgehobene und unangemessene Äußerung, mag evtl. für den Personenkreis der B-Besoldung gelten, aber nicht für die Masse der Beihilfeberechtigten in Bremen. In einer weiteren Mitteilung von Herrn Suhling mit der Weiterleitung an Herrn Dr. Koch vom 16.09.2022 wurde die Einführung der sogenannten priorisierten Härtefallregelung seitens Performa Nord mitgeteilt.

Hier nochmal erwähnt:

Laufbahngruppe I:      mehr als 1.500,00€

Laufbahngruppe II:     mehr als 3.000,00€

Anträge mit den zuvor genannten Rechnungsbeträgen sollten mittlerweile schneller bearbeitet werden, um die finanziellen Belastungen der Betroffenen zu senken. Hier wurde dem dbb Bremen und auch den Personalräten mitgeteilt, dass insgesamt die derzeitige Situation immer noch anhaltend unbefriedigend sei und die bisherigen Maßnahmen leider nicht den gewünschten Effekt gezeigt haben!

Welche Maßnahmen wurden denn in Betracht gezogen und am Ende auch umgesetzt?

In Abstimmung mit Ihnen (SfF) sollte dem Betriebsausschuss am 23.09.2022 vorgeschlagen werden, die Beihilfestelle temporär bis Ende 2023 betriebsseitig finanziert aufzustocken? Auch eine Anfrage der CDU in der Vergangenheit an unseren Herrn Staatsrat Hagen vom SfF Bremen konnte man der CDU diesen Umstand nicht erklären, war nicht sprechfähig bzw. konnte keine konkreten Aussagen treffen bzgl. der erforderlichen Personalausstattung in diesem Fachbereich.

„Der Senat bekommt die Probleme mit den Beihilfeanträgen nicht in den Griff! Der Senat dürfe nicht wegschauen und die Problematik ignorieren. So geht man nicht mit seinen beihilfeberechtigten Tarifbeschäftigten, Beamtinnen und Beamten um!“ meint zutreffend unser stellv. Vorsitzender Sven Stritzel. In vielen Fällen haben Arztpraxen, Zahnarztpraxen oder auch Apotheken die Zahlungsziele verkürzt. Mittlerweile sind Zahlungsziele von 7 Tagen nach Rechnungserhalt keine Seltenheit mehr.

Ergebnis der Bearbeitungsdauer: gegenwärtig mittlerweile 12 Wochen (Stand 8.5.2023)

Der dbb Bremen fordert daher den Senator für Finanzen auf, endlich eine personelle Aufstockung in diesem Fachbereich sicherzustellen und schnellstmöglich umzusetzen. Vor dem Hintergrund der immer weiter steigenden Lebenshaltungs-, Heizenergie- und Kraftstoffkosten sind die gegenwärtigen Bearbeitungszeiten untragbar!