07. Juli 2020
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Auswirkungen der Corona-Panemie

Herausforderungen des öffentlichen Dienstes zur Bewältigung der Krise

In einer gesellschaftlichen und staatlichen Notsituation, wie wir sie momentan erleben, zeigt sich, wie wertvoll ein gut funktionierender öffentlicher Dienst für die Stabilität von Staat und Gesellschaft ist.

Die politischen Versäumnisse der letzten Jahrzehnte wirken sich in dieser Corona-Pandemie zum Teil dramatisch in unserer Gesellschaft aus. Angefangen beim Personalmangel in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, der auf schlechte, nicht angemessene Bezahlung und den herrschenden Arbeitsbedingungen zurückführbar ist, dem Personalmangel und den Digitalisierungsdefiziten in den Gesundheitsämtern, der mangelnden personellen, digitalen und baulichen Ausstattung von Schulen und Kitas bis hin zu den ausschließlich profitgeleiteten Zuständen in der Fleischproduktion. Verschärft haben sich auch die Polarisierung und die Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft, bei der die Polizei als Schutzorgan der öffentlichen Sicherheit stark gefordert ist. Sie braucht zur Bewältigung ihrer hoheitlichen Aufgaben jetzt nicht nur starke öffentliche Unterstützung, sondern auch politischen Rückhalt. Eine bürokratische Erschwerung der Polizeiarbeit, wie es das novellierte Polizeigesetz vorsieht, ist in diesem Zusammenhang kontraproduktiv und ruft in der Polizei Zweifel hervor, ob sie in ihrer Arbeit von den Regierenden Rückendeckung erwarten kann.

Kurzum, durch die Corona-Krise verschärfen sich die Probleme an allen Ecken und Enden in der Gesellschaft und entsprechend im öffentlichen Dienst.

Um die Wirtschaft zu stabilisieren und sie möglichst schnell aus der Krise herauszuführen, hat der Senat  einen 1,2 Milliarden Euro starken Bremen-Fonds als Teil des Haushalts 2020 beschlossen. Strukturell sollen hiermit Maßnahmen zur aktuellen Krisenbekämpfung, zur kurz- und mittelfristigen Verhinderung struktureller Einbrüche in Wirtschaft und Gesellschaft, insbesondere zur Verhinderung sozialer Verwerfungen und zur Unterstützung des gesellschaftlichen Neustarts nach der Krise finanziert werden. Die Kredite des Bremen-Fonds sollen ab 2024 innerhalb von 30 Jahren getilgt werden. Der gesamte Bremen-Fonds steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass für die hieraus resultierenden Projekte jedweder Art vorrangig Mittel aus den Konjunkturpaketen von Bund und EU angezapft werden müssen. Auf die Bremischen Behörden kommen hier weitere Aufgaben bei der Planung, der Einwerbung von Mitteln aus den Corona-Sonderprogrammen von Bund und EU und der Durchführung dieser zusätzlichen Projekte hinzu, für die sie personell aufgrund des strikten Sparkurses mit PEP-Quoten der vergangenen zwei Jahrzehnte nicht annähernd aufgestellt sind.

Hier wird deutlich, dass gut ausgebildetes und gut bezahltes Personal nicht die teuerste, sondern die wertvollste Ressource eines auch in Krisenzeiten funktionierenden Staates ist.

In den Bremischen Haushalten der nächsten Jahre wird es schon allein aufgrund der Finanzierung dieses Fonds zu Einsparungen kommen müssen. Wir als Beschäftigte des öffentlichen Dienstes werden uns auch bei der Bewältigung dieser Krise solidarisch zeigen und unseren Beitrag leisten. Wir werden aber vor allem darauf achten müssen, dass es nicht wieder wir sein werden, die überproportional oder sogar ausschließlich mit Sonderopfern dafür herhalten müssen, wenn es um Einsparpotenziale bei den Ausgaben der Haushalte geht.