08. März 2016
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Altersdiskriminierende Besoldung

Bezug nehmend auf das Ihnen bekannte Schreiben des Kollegen Benra vom Bundesvorstand vom 8. Oktober 2015 haben wir unseren Mitgliedern empfohlen, Anträge auf Schadenersatz wegen altersdiskriminierender Besoldung zu stellen. Das Dienstleistungszentrum Nord hatte zwischenzeitlich mitgeteilt, dass Einzelfallrechtsschutz durch einen Beschluss der dbb-Bundesleitung in dieser Sache ausgeschlossen ist. Sollte die gehaltsberechnende Stelle in Bremen, Performa Nord die vorliegenden Anträge tatsächlich ablehnen, werden die Mitglieder Rechtsschutz begehren, den wir nicht gewähren können.

Performa Nord hat nunmehr ablehnende Bescheide übersandt. Die Anträge auf Ruhen des Verfahrens wurden bewusst ignoriert. Die Kolleginnen und Kollegen können zur Wahrung ihrer Rechte nunmehr nur noch Klage beim Verwaltungsgericht Bremen erheben. Den Rechtsschutz hierfür haben wir bereits im vergangenen Jahr ablehnen müssen, weil uns dieses Massenverfahren, wenn es denn verloren geht, finanziell ruinieren würde. Wir können lediglich anbieten, informell zu unterstützen. Das Klageverfahren muss jedoch jedes Mitglied auf eigene Rechnung führen. Wir könnten Frau Lohfeld in Bremen als Anwältin vorschlagen, die bereits einige dieser Klageverfahren für Kollegen aus der Steuerverwaltung führt.

Es ist eine Schande, wie der Dienstherr mit seiner Fürsorgepflicht und Wertschätzung gegenüber seinen Beschäftigten umgeht. Er treibt sie bewusst in die Klage, indem er die Bitte, das Widerspruchsverfahren bis zur Entscheidung der ja bereits in der zweiten Instanz laufenden Verfahren ruhend zu stellen, ignoriert. Ein geballter gewerkschaftlicher Protest erscheint hier notwendig. Der Landesvorstand wird sich in seiner März-Sitzung mit diesem Thema beschäftigen.