Rechtsschutz

Der Rechtsschutz umfasst im Rahmen der Rechtsschutzordnung des dbb bremen und / bzw. des dbb bund

  • die Rechtsberatung (schriftliche oder mündliche Erteilung oder Vermittlung eines Rates oder einer Auskunft oder die Erstellung eines Rechtsgutachtens nach Wahl des dbb bremen)
  • den Verfahrensrechtsschutz (gerichtliches Verfahren)

Voraussetzungen für den Rechtsschutz

  • Der Fall steht im Zusammenhang mit der derzeitigen oder früheren beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst (einschl. Tätigkeit als Mitglied eines Personalrates)
  • Der Rechtsschutzfall ist kein vorsätzlich begangenes Delikt
  • Der Rechtsschutzfall ist erst nach dem Erwerb der Mitgliedschaft des Einzelmitgliedes entstanden
  • Kein Dritter (z.B. privater Rechtsschutz) kommt für den Rechtsschutzfall in Frage (schriftliche Erklärung des Einzelmitgliedes!)
  • Ein Anspruch auf Rechtsschutzgewährung/Haftung besteht nicht

Verfahren bei der Rechtsschutzgewährung

  • Rechtsschutz wird nur auf vorherigen schriftlichen Antrag eines Mitgliedsverbandes gewährt. Ein entsprechendes Formblatt wird vom dbb bremen zur Verfügung gestellt.
  • Der Verfahrensrechtsschutz wird grundsätzlich für jede Instanz gesondert genehmigt
  • Der Antrag auf Verfahrensrechtsschutz wird eingehend dargestellt (Unterlagen, voraussichtliche Streitwerthöhe und eine Schätzung über die zu erwartende Kostenhöhe müssen beigelegt werden)
  • Grundsätzlich wird der Prozessbevollmächtigte beim Verfahrensrechtsschutz vom dbb-Dienstleistungszentrum Nord gestellt. In Ausnahmefällen wird er im Einvernehmen mit den dbb bremen bestimmt
  • Sämtliche Schriftsätze, gerichtliche Verfügungen und Entscheidungen werden dem Landesbund unaufgefordert rechtzeitig zugeschickt
  • Vergleiche und Zurückziehen aus dem Verfahren bedürfen einer gesonderten Zustimmung durch den dbb bremen

Kostenvertellung und Kostenerstattung

  • Die Rechtsberatung wird kostenlos erteilt
  • Verfahrensrechtsschutz ist grundsätzlich ohne Kosten für das Mitglied
  • In den Fällen, in denen Kosten entstehen, werden diese zu 45% vom dbb bremen, zu 45% vom beantragenden Mitgliedsverband und zu 10% vom Einzelmitglied getragen
  • Bei über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung kann der dbb bremen bis zu 70% der Kosten übernehmen. Der Rest verteilt sich dann wie folgt: 20% für den beantragenden Verband, 10% für das Einzelmitglied
  • Nach Beendigung des Verfahrens werden beim Verfahrensrechtsschutz die Kosten mit dem dbb bremen abgerechnet
  • Es werden nur die Kosten der Rechtsverfolgung erstattet, Honorarvereinbarungen bedürfen der Einwilligung des dbb bremen. Bei einem Anspruch auf Kostenerstattung gegen den Prozessgegner hat das Einzelmitglied diese Kosten einzuziehen und in Höhe der entstandenen Rechtsschutzkosten an den dbb bremen abzuführen

Entzug des Rechtsschutzes

  • Der Rechtsschutz kann entzogen werden, wenn er auf unzutreffenden Angaben beruht oder wenn das Einzelmitglied gegen die Vorschriften verstößt
  • Der dbb bremen kann den Rechtsschutz entziehen, wenn die Rechtsverfolgung während eines Verfahrens aussichtslos wird
  • Die Kosten des Verfahrensrechtsschutzes sind vom Einzelmitglied zurückzuerstatten, wenn es vor Ablauf eines Zeitraumes von zwei Jahren nach erfolgter Rechtsschutzgewährung aus einem Mitgliedsverband des dbb bremen ausscheidet

Hinweis

In sog. Musterverfahren kann Rechtsschutz aus Kostengründen nur für ein Musterverfahren gewährt werden.

Rechtsschutzantrag (PDF)