Absender
Musterantrag/Widerspruch
An die
zuständige Bezügestelle (LBV etc.; Adressat je nach Dienstherr anpassen!)
Datum
Personalnummer: …………………………………………………
Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation
Sehr geehrte Damen und Herren,
Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Erhalt einer jeweils amtsangemessenen Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 GG.
Dazu hat das Bundesverfassungsgericht in grundlegenden und umfassenden Entscheidungen (vgl. nur Bundesverfassungsgericht, Zweiter Senat, Beschluss vom 17. November 2015 zur sog. A-Besoldung – Az.: 2 BvL 5/13) ausdrückliche und verbindliche Festlegungen getroffen. Diese Vorgaben hat es in seiner Entscheidung vom 4. Mai 2020 (vgl. BVerfG 2 BvL 4/18) zur Besoldung von Richterinnen und Richter im Land Berlin ausdrücklich bestätigt, konkretisiert und die Berechnungsparameter präzisiert. Dabei wurde insbesondere das Abstandsgebot zum allgemeinen Grundsicherungsniveau als ein eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums hervorgehoben.
Den mit Art. 33 GG vorgegebenen und durch die Rechtsprechung ausgeschärften Vorgaben ist der Besoldungsgesetzgeber in [bitte Land angegeben] auch im Jahr 2023 nicht nachgekommen.
Im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gehe ich davon aus, dass die mir gewährte Besoldung nicht ausreichend ist, sodass ich gegen diese
Widerspruch
einlege und beantrage,
mir eine amtsangemessene Besoldung zu gewähren, die den in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 sowie aus dem Jahr 2020 aufgestellten Parametern und damit dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entspricht.
Gleichzeitig bitte ich bis zur verfassungsgemäßen Umsetzung der Entscheidung durch den für meine Besoldung zuständigen Gesetzgeber meinen Antrag ruhen zu lassen, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten und mir dies entsprechend zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
Absender Datum,
Musterwiderspruch
An die
zuständige Bezügestelle (LBV etc.; Adressat bitte je nach Dienstherr anpassen!)
Antrag auf Anpassung des Familienzuschlages ab dem dritten Kind für das Jahr 2023 und folgende Jahre
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 4. Mai 2020 (Az. 2 BvL 6/17 u.a.) festgestellt, dass die in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2013 bis 2015 gewährte Besoldung im Hinblick auf die zustehenden Zuschläge ab dem dritten Kind teilweise verfassungswidrig war.
Der Dienstherr ist aufgrund des Alimentationsprinzips verpflichtet, seinen Beamten und deren Familien einen jeweils amtsangemessenen Lebensunterhalt zu gewähren. Deshalb ist bei der Beurteilung und Regelung dessen, was eine amtsangemessene Alimentation ausmacht, die Anzahl der Kinder nicht ohne Bedeutung.
Der Besoldungsgesetzgeber darf bei der Bemessung des zusätzlichen Bedarfs, der für das dritte und jedes weitere Kind entsteht, von den Leistungen der sozialen Grundsicherung ausgehen, muss dabei aber beachten, dass die Alimentation etwas qualitativ Anderes ist als die Befriedigung eines äußersten Mindestbedarfs. Ein um 15 % über dem realitätsgerecht ermittelten grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarf eines Kindes liegender Betrag lässt diesen Unterschied hinreichend deutlich werden.
Diesen Anforderungen genügt die mir für mein drittes (ggf. weitere) Kind(er) gewährte Besoldung für das Jahr 2023 nicht, so dass ich gegen die mir dafür gewährte Besoldung
Widerspruch
einlege und beantrage
die Gewährung einer amtsangemessenen Besoldung für diese(s) Kind(er), die den in dem Urteil vom Bundesverfassungsgericht vom 4. Mai 2020 (2 BvL 6/17 u. a.) festgelegten Grundsätzen entspricht.
Gleichzeitig bitte ich auf die Einrede der Verjährung zu verzichten sowie mir dies durch Rücksendung des beigefügten Formulars zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
Muster Rücksendevordruck:
An
Name / Anschrift / Personalnummer des/der Betroffenen
Widerspruch gegen verfassungswidrig zu niedrige Besoldung für mein drittes
(ggf. weiteres Kind)
Sehr geehrte/r Frau/Herr __________________,
hiermit wird bestätigt, dass wir Ihren o. g. Widerspruch gegen Ihre derzeitige Besoldung für Ihr drittes (ggf. weiteres Kind) und Ihren Antrag auf eine amtsangemessene höhere Alimentation unter Berücksichtigung der verfassungsgemäßen Anforderungen vom ________________ ab dem 1. Januar 2023 am _______________ erhalten haben.
Wir erklären uns hiermit einverstanden, das o. g. Verfahren bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage ruhend zu stellen sowie auf die Einrede der Verjährung im Hinblick auf diese Ansprüche ab dem 1. Januar 2023 zu verzichten.
Mit freundlichen Grüßen
Name Datum, Ort