01. September 2017

Mitgliederinfo

Versorgungsminderung

Der Bremische Gesetzgeber hat mit der Neufassung von § 5 des Bremischen Beamtenversorgungsgesetzes mit Wirkung ab 01.01.2017 angeordnet, dass bei der Berechnung des Ruhegehalts die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge mit dem Faktor 0,99611 (für die Besoldungsgruppen A3 bis A10) bzw. mit dem Faktor 0,99606 (für die übrigen Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A, B, C, R und W) zu multiplizieren sind. Im Ergebnis bedeutet dies eine Versorgungskürzung um ca. 0,4 %.

Begründet wird diese faktische Versorgungsreduzierung mit der Nachvollziehung einer Kürzung der Zusatzversorgung von Angestellten. Einsparungen, die aufgrund der Kürzung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge entstehen, sollen nach der Entscheidung des Bremischen Gesetzgebers schließlich der Anstalt zur Bildung einer Rücklage für Versorgungsvorsorge zugeführt werden, wodurch die Finanzierung zukünftiger Versorgungslasten gesichert werden soll. Angesichts der Tatsache, dass Bremen sich  bundesweit bereits am unteren Ende der Besoldungsskala bewegt, stellt sich die Frage, ob die nunmehr vorgenommene Kürzung gegen das Alimentationsprinzip verstößt.  

 In diese Richtung weist auch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Bremens, welche die C3-Besoldung der Professoren des Landes in den Jahren 2013 und 2014 für evident unzureichend hält und die Frage der amtsangemessenen Alimentation dieser Besoldungsgruppe dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt hat (Beschluss vom 17.03.2016, Az. 6 K 170/14. Nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts Bremen in der Vorlage zum Bundesverfassungsgericht, über die bislang noch nicht befunden wurde, wird die verfassungswidrig niedrige Besoldung auch nicht durch die Haushaltslage Bremens gerechtfertigt. Rechtlich unklar ist, ob die Zuführung zu einer Pensionsrückstellung sowie die Kürzung im Bereich der Zusatzversorgung von Angestellten ausreichend sind, um eine entsprechende Kürzung der Versorgung verfassungsrechtlich zu rechtfertigen.

 Grundsätzlich steht den Beamten und Beamtinnen im Ruhestand die Möglichkeit offen, im laufenden Kalenderjahr gegenüber der Versorgungsbehörde Widerspruch gegen die Höhe der Versorgungsbezüge zu beantragen.

Einen entsprechenden Musterwiderspruch stellt der dbb bremen jedes Jahr aktualisiert den Mitgliedern zur Verfügung.

Gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid müsste gegebenenfalls Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden.

Wie bereits mitgeteilt, haben wir im Juli 2017 mit der Senatorin für Finanzen eine Musterprozessvereinbarung getroffen, die beinhaltet, dass das Land Bremen bis zum rechtskräftigen Abschluss des anhängigen Musterstreitverfahrens die von den übrigen Widerspruchsführerinnen und Widerspruchsführern erhobene Widersprüche nicht beschieden werden, sofern diese nicht ausdrücklich eine Bescheidung wünschen. Die Verfahren der übrigen Widerspruchsführerinnen und Widerspruchsführern werden ruhend gestellt. Hierüber erhalten die Widerspruchsführerinnen und Widerspruchsführer eine schriftliche Bestätigung verbunden mit der Zusage, dass auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird und die Ergebnisse der Musterstreitverfahren auf sie übertragen werden.

Bis zum Jahr 2013 galt eine entsprechende Zusage der Senatorin für Finanzen.

Da diese Vereinbarung nur für die Zukunft gilt, und die Zeit von 2013/2014 bis 2017 rechtsunsicher ist, werden wir mit der Senatorin für Finanzen noch eine ergänzende Vereinbarung treffen mit folgendem Text:

 

Sollten die von uns vertretenen Mitglieder bereits einen Widerspruchsbescheid erhalten haben werden diese von Seiten des Dienstherrn auf Veranlassung des Widerspruchsführers zurückgenommen. Alternativ hierzu insbesondere wenn der Dienstherr hierzu nicht bereit ist, sind sich die Parteien darüber einig, dass die eintretende Bestandskraft des Widerspruchsbescheides im Falle eines positiv ausgehenden Musterverfahrens dem Beamten nicht entgegengehalten werden wird. Vielmehr findet eine Gleichbehandlung auch dieses Widerspruchsführers mit dem Ausgang des Musterverfahrens statt.

 

Über den Fortgang dieses Verfahrens werden wir zu gegebener Zeit berichten.