09.12.2011
Im Gespräch mit Innensenator Mäurer am 23.11.2011 und im Spitzengespräch mit Staatsrat Lühr am 30. November 2011 hat sich der Vorstand des dbb bremen gegen die vom Senat beabsichtigten Änderungen dienstrechtlichen Vorschriften, wie
ausgesprochen. Als Alternative zu einer generellen Verlängerung der Lebensarbeitszeit in Form einer starren Altersgrenze erscheint dem dbb ein freiwilliger, individuell gestalteter Ruhestand sinnvoller.
Für Aufgaben im öffentlichen Dienst, die aus guten Gründen eine besondere Altersgrenze kennen, insbesondere im Vollzugsbereich und in Bereichen mit unregelmäßig und/oder dauerhaften Wechsel- und Schichtdiensten, muss es bei der früheren Ausstiegsregelung bleiben.
Die psychischen und physischen Anforderungen an einen Polizeivollzugsbeamten sind in den vergangenen Jahren nicht zurückgegangen, sondern gestiegen, so dass jede Erhöhung der Altersgrenze auch zu Lasten der Einsatzfähigkeit der Polizei gehen wird. Dass bei den Beamtinnen und Beamten der Berufsfeuerwehren der Laufbahngruppe 2 die besondere körperliche und strukturbedingte Belastung der Bediensteten gänzlich unberücksichtigt bleibt, wird vom dbb bremen abgelehnt.
Entsprechendes gilt für Beamtinnen und Beamte des Justizvollzugs. Die Beamtinnen und Beamten werden durch die drohende Versorgungs-kürzung gezwungen, ihren Berufsweg unter Leidensdruck zu beenden.
Darüber hinaus wurde die pauschale Beteiligung an der Freien Heilfürsorge für die Vollzugsdienste und die Absenkung der Eingangsbesoldung problematisiert.
Der dbb bremen musste in diesen Gesprächen feststellen, dass die genannten Gesprächspartner nicht von ihrer Grundhaltung abwichen, wobei bei der Eingangsbesoldung und der Freien Heilfürsorge noch Gestaltungsspielraum zu erkennen war. Der dbb bremen hofft aber, dass seine Argumentation gegen die beabsichtigten Maßnahmen in der Regierungskoalition Gehör finden.