Neuer Bremer Senat gebildet

07.09.2011

Koalitionsvereinbarung für die 18. Wahlperiode (2011 – 2015) verheißt insbesondere für die Bediensteten des bremischen öffentlichen Dienstes nichts Gutes. Aufgrund der Wahlergebnisse vom 22. Mai 2011 ist der neue Bremer Senat gebildet worden.

Die Grünen stellen somit drei der sieben Senatorinnen und Senatoren. Die Kritik an dem rot-grünen Koalitionsvertrag kam nahezu von allen Seiten. Dies ist verständlich, da der Koalitionsvertrag vom Spardruck geprägt ist. Bremen hat sich gegen 2,7 Milliarden Euro Konsolidierungsbeihilfen vom Bund verpflichtet, die Neuverschuldung von derzeit 1,2 Milliarden innerhalb von 10 Jahren auf Null zu bringen. Dies wird durch den Stabilitätsrat aus Bund und Ländern überwacht. Wie hier ein gangbarer Weg zu erreichen ist, erscheint ziemlich nebulös.

Jürgen Schröder – Vorsitzender des dbb bremen bemerkt hierzu: "Eines ist sicher, rund 15 % hinkt der öffentliche Dienst der sogenannten freien Wirtschaft hinterher. Der dbb bremen verkennt nicht, dass das Land mit 18 Mrd. €uro zumindest die höchste Pro Kopf Verschuldung in Höhe von 28.000 € ausweist.

Die unbestrittene Tatsache dieser enormen Verschuldung wird uns ja nun schon seit vielen Jahren in unser Stammbuch geschrieben. Unsere Arbeitsplätze seien schließlich sicher und wiegen die eine oder andere geringere Gehaltsanpassung (auch in zeitlicher Abfolge ) auf. Der dbb bremen hat sich in der Schuldendebatte bislang zurück gehalten, zumal auch wir den Königsweg nicht aufzeigen können. Wir sind allerdings dann aufgerufen auf Missstände aufmerksam zu machen, wenn Argumente aus der uralten Mottenkiste hervorgekramt werden, die wir seit Jahrzehnten kennen und nachweislich immer nur zu Lasten einer Seite gehen."

Als Hauptaufgabe der Steuer- und Abgabenpolitik wird in der neuen Koalitionsvereinbarung eine Verstetigung der Einnahmen gesehen, damit die finanzielle Ausstattung der öffentlichen Haushalte sichergestellt wird. Nach den Einbrüchen durch die Finanz- und Wirtschaftskrise soll dies eine der entscheidenden Voraussetzungen zur Einhaltung der Schuldenbremse insbesondere im Land Bremen sein.

Der Personalabbau im öffentlichen Dienst ist konkret vorgegeben mit insgesamt 1,5 % im Durchschnitt. Bei der Polizei und den Schulen nur 1,2 %, in der inneren Verwaltung hingegen 2,6 %. Die Feuerwehr bleibt ausgenommen.

Weiterhin wird es eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit geben. Ärger gibt es auch hinsichtlich der individuellen Kennzeichnungpflicht für Polizeibeamte. Die DPolG lehnt dies ab, da die Kolleginnen und Kollegen damit in der Öffentlichkeit unter Generalverdacht gestellt werden.

Der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit der Legislaturperiode 2011 – 2015 liegt auf der Durchführung von Ersatz- und Erhaltungsinvestitionen. Aufgrund der bestehenden laufenden Vorhaben und sonstigen Vorverpflichtungen sind die Spielräume für betragsmäßig nennenswerte neue Investitionsvorhaben äußerst begrenzt. Das Abstimmverhalten im Bundesrat wird im gegenseitigen Einvernehmen der Koalitionspartner festgelegt. Bremen darf sich in seinen bundespolitischen Mitwirkungsmöglichkeiten nicht neutralisieren. Deshalb muss eine Enthaltung in politisch bedeutsamen Fragen die Ausnahme darstellen. Die Koalitionspartner verpflichten sich daher, bei strittigen Themen im Senat eine Einigung im Interesse Bremens anzustreben.

Die Koalitionäre wollen die Zweidrittelmehrheit in der Bürgerschaft nutzen, eine Schuldenbremse in die Landesverfassung einzutragen.