dbb Kritik am neuen Koalitionsvertrag der Bremer Regierungskoalition

27.06.2011

Der dbb beamtenbund bremen kritisiert, dass den bremischen Beschäftigten, insbesondere den Beamtinnen und Beamten seit Jahren Dienst- und Versorgungsbezüge versagt werden, die der Einkommens- und Kostenentwicklung entsprechen und es dadurch in den letzten 8 Jahren faktisch durchschnittlich zu Besoldungseinbußen in Höhe von 12,85 % gekommen ist, mit der Folge, dass die Einkommensrückstände gegenüber den anderen Bundesländern angestiegen sind.

Was den Beamtinnen und Beamten des Landes Bremen durch die Abgeordneten des Teilzeitparlaments versagt wird, gönnen sie sich ab der 18. Wahlperiode selbst. Statt eines Basisbetrags von 2250 Euro und kostenintensiven Vergütungen wird ein zu versteuerndes Gesamteinkommen für alle Politiker in dem Teilzeitparlament von 4700 Euro gezahlt.

Mit der automatischen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung zum 1. Juli eines jeden Jahres an die allgemeine Einkommens- und Verbrauchspreisentwicklung wird versucht, die Selbstbedienungsmentalität zu kaschieren, da damit "höhere Abgeordnetendiäten" aus dem Fokus der Medien verschwinden, diese aber unbemerkt jedes Jahr angepasst werden.

Gilt die Haushaltsnotlage nicht für die Bremischen Abgeordneten?
Die Rechnungshofpräsidentin Bettina Sokol benennt ein Einsparpotential für das Land Bremen von 250 Stellen, wenn die Arbeitszeit wöchentlich um eine Stunde für die öffentlich Bediensteten angehoben wird.

Da es die Tarifautonomie noch gibt, kann sich diese Aussage nur gegen die Beamten richten, die bereits seit Jahren gegenüber den öffentlichen Arbeitnehmern eine höhere Wochenarbeitszeit haben. Eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit kann kurzfristig betrachtet und damit rechnerisch zu einem Einsparpotential von Arbeitsplätzen führen.

Schon heute haben öffentlich Bedienstete durch seit Jahren praktizierten Stellenabbau, der um weitere 950 Stellen bis zum Jahr 2014 fortgesetzt werden soll, und einer damit einhergehenden Arbeitsverdichtung dafür mit ihrer Gesundheit bezahlt. Der zurzeit benannte dramatische Personalmangel in/bei der Staatsanwaltschaft steht dabei nur beispielhaft für etliche Bereiche im öffentlichen Dienst.

Die Präsidentin des Rechnungshofes sollte sich auf ihre originäre Aufgabe der Benennung von Steuergeldverschwendungen begrenzen und sich von der Personal- und Tarifpolitik fernhalten.

Wie es mit dem öffentlichen Dienst weiter oder nicht weiter geht, ist dem Entwurf des Koalitionsvertrages zwischen SPD und Grünen vom 16.06.2011 zu entnehmen. Darin wird als eine Hauptaufgabe eine Verstetigung der Einnahmen gesehen, damit die finanzielle Ausstattung der öffentlichen Haushalte sichergestellt werden kann. Die Gewerbesteuer soll bleiben, das System der Grundsteuer führt zu ungerechten Einheitswerten, es müsste ein neues Bewertungsverfahren her, die Erbschafts- und Schenkungssteuer soll sozial gerechter werden und hohe Einkommen und große Vermögen sollen in stärkerem Maße als bisher zur Finanzierung öffentlicher Ausgaben herangezogen werden. So soll erreicht werden, dass das Land ab dem Kalenderjahr 2020 keine neuen Schulden mehr aufnehmen darf. Das heißt aber auch, damit bleiben uns unsere Altschulden in voller Höhe von rd. 18 Mrd. erhalten. Ein Schuldenberg, für den erstmals 95 Mio. € dafür ausgegeben worden sind, dass die Verzinsung in halbwegs erträglicher Höhe verbleibt. Ein Zinsanstieg von mehreren Prozentpunkten würde den Kapitaldienst schier unbezahlbar werden lassen, so der dbb Landesbundvorsitzende Jürgen Schröder.