Bremische Beamtinnen und Beamte müssen Abstriche bei der Übernahme des Tarifergebnisses hinnehmen

18.04.2011

Trotz der direkt nach dem Ende der Tarifrunde in Potsdam von Frank Stöhr aufgestellten Forderung, die auch die Forderung des dbb bremen ist, das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf den Beamtenbereich zu übertragen, sind Abstriche bei der Übernahme vorgenommen worden.

Zwar hatte Finanzsenatorin Linnert "faire Gespräche" angeboten. Herausgekommen war aber ein Gesetzentwurf, der den Titel Besoldungserhöhung in keinster Weise rechtfertigt. Trotz der ablehnenden Stellungnahme des dbb bremen hat die Bremische Bürgerschaft am 7. April 2011 diesen Gesetzentwurf beschlossen.

Folgende Anpassungen der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge sind vorgesehen:

BesGr. bis A 8

Die Bezüge der Beamtinnen und Beamten werden ab 01.04.2011 linear um 1,5 % und ab 01.04.2012 um weitere 1,9 % sowie anschließend um einen Sockel von 17,00 € erhöht. Für die Monate Januar bis März 2011 gibt es eine Einmalzahlung in Höhe von 360,00 €.

BesGr. A 9 bis A 11

Die Bezüge der Beamtinnen und Beamten werden ab 01.04.2011 linear um 1,5 % und ab 01.04.2012 um weitere 1,9 % sowie anschließend um einen Sockel von 17,00 € erhöht. Kein Sockelbetrag für 2011.

BesGr. ab A 12

Die Bezüge der Beamtinnen und Beamten werden ab 01.10.2011 linear um 1,5 % und ab 01.10.2012 um weitere 1,9 % sowie anschließend um einen Sockel von 17,00 € erhöht. Die Anwärtergrundbeträge werden ab 1. April 2011 um 1,5 % erhöht plus Einmalzahlung von 120 Euro. Ab 1. April 2012 weitere Erhöhung um 1,9 % sowie darauf 6 Euro. Die Versorgungsbezüge werden anteilig entsprechend dem jeweiligen Ruhegehaltssatz erhöht werden. Nach dem Versorgungsänderungsgesetz 2001, mit dem § 69e in das Beamtenversorgungsgesetz eingefügt worden ist, ist der Höchstversorgungssatz der Versorgungsempfängerinnen und –empfänger von 75 % auf 71,75 % bei den acht ab 1. Januar 2003 folgenden Versorgungsanpassungen im Falle der Erhöhung der Versorgungsbezüge abzusenken. Aufgrund dessen wirkt sich die Anpassung der Versorgungsbezüge für das Jahr 2011 (Erhöhung um 1,5 %) effektiv nur um 0,96 % aus; hinsichtlich der Anpassung für das Jahr 2012 (Erhöhung um 1,9 %) entsprechend um 1,36 %.

Mit dem Gesetz wird die 7. und 8. Anpassungsstufe vollzogen. Damit ist in Bremen die Absenkung des Ruhegehaltsniveau auf 71,75 % erreicht, so dass bei kommenden Ruhegehaltserhöhungen keine weiteren Anpassungsstufen mehr abgezogen werden.