30.03.2011
Jetzt ist die Katze aus dem Sack:
Gestaffelt nach Besoldungsgruppen werden die Beamtinnen und Beamte ein weiteres Mal zur Ader gelassen!
Selbst in den Besoldungsgruppen bis A 8 hat sich Finanzsenatorin Linnert zu keiner zeit- und inhaltsgleichen Übernahme der Tarifregelung durchringen können, gilt doch die Erhöhung um 1,9 % im Tarifvertrag ab 1. Januar 2012, so bekommen die Bremer Kollegen diese Anpassung erst ab 1. April 2012.
Es ist festzustellen, dass die Bezahlung der Beamtinnen und Beamte des Landes Bremen von der Einkommensentwicklung in der Privatwirtschaft weiterhin nachhaltig abgekoppelt ist.
Die Schere zu den benachbarten Bundesländern geht weiter auseinander, haben doch Niedersachsen und Schleswig-Holstein das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich übernommen.
dbb bremen Vorsitzender Schröder dazu: Diese Besoldungsanpassung scheint der bevorstehenden Bürgerschaftswahl geschuldet. Wir sagen nein zu diesem Ergebnis. Es ist nicht einmal der Inflationsausgleich gewährleistet.
Folgende Anpassungen der Besoldungs- und Beamten-versorgungsbezüge sind vorgesehen:
BesGr. bis A 8
Die Bezüge der Beamtinnen und Beamten werden ab 01.04.2011 linear um 1,5 % und ab 01.04.2012 um weitere 1,9 % sowie anschließend um einen Sockel von 17,00 € erhöht. Für die Monate Januar bis März 2011 gibt es eine Einmalzahlung in Höhe von 360,00 €.
BesGr. A 9 bis A 11
Die Bezüge der Beamtinnen und Beamten werden ab 01.04.2011 linear um 1,5 % und ab 01.04.2012 um weitere 1,9 % sowie anschließend um einen Sockel von 17,00 € erhöht.
Kein Sockelbetrag für 2011.
BesGr. ab A 12
Die Bezüge der Beamtinnen und Beamten werden ab 01.10.2011 linear um 1,5 % und ab 01.10.2012 um weitere 1,9 % sowie anschließend um einen Sockel von 17,00 € erhöht.
Die Anwärtergrundbeträge werden ab 1. April 2011 um 1,5 % erhöht plus Einmalzahlung von 120 Euro. Ab 1. April 2012 weitere Erhöhung um 1,9 % sowie darauf 6 Euro.
Die Versorgungsbezüge sollen anteilig entsprechend dem jeweiligen Ruhegehaltssatz erhöht werden (wobei natürlich die gesetzlich vorgeschriebene Absenkung des Versorgungsniveaus berücksichtigt werden muss).