06.09.2010
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 6. Juli 2010 beschlossen, den einheitlichen Beförderungstermin dauerhaft vom 1. Oktober auf den 1. Januar eines Jahres festzulegen. Für die Beamtinnen und Beamten bedeutet die Verschiebung des Beförderungstermins auf den 1. Januar finanzielle Verluste. Der gleichlautende Beschluss des letzten Jahres wird jetzt zum Regelfall.
Über die Inhalte der Senatsvorlage hat es im Vorfeld keine Debatte mit den Gewerkschaften oder dem Gesamtpersonal¬rat gegeben. Die Verschiebung des Beförderungstermins reiht sich ein in die vielen beträchtlichen Kürzungen bei den Beschäftigten, die inzwischen auch zu erheblichen finanziellen Nachteilen geführt haben. Auswirkungen auf die Motivati¬on der Beamtinnen und Beamten sind zu befürchten. Gleichzeitig erwarten wir negative Folgen für die Attraktivität des bremischen öffentlichen Dienstes und für das Berufsbild der Beamtinnen und Beamten.