Steuerrecht: Karlsruhe kippt Steuerregelung von Arbeitszimmern

02.08.2010

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die bisherige Steuerregelung für Arbeitszimmer für verfassungswidrig erklärt. So sollen häusliche Arbeitszimmer künftig umfangreicher von der Steuer absetzbar sein. Die obersten Richter in Karlsruhe kippten damit das geltende Steuerrecht und forderten rückwirkende Neuregelungen.

Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer müssen einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zufolge umfangreicher steuerlich absetzbar sein als bislang. Das geltende Steuerrecht sei verfassungswidrig, entschieden die obersten deutschen Richter und kippten eine seit 2007 geltende Verschärfung im Steuerrecht. Der Entscheidung nach müssen Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer nun auch dann von der Steuer abgesetzt werden können, wenn das Zimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellt. Voraussetzung sei, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehe. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, rückwirkend ab 2007 eine Neuregelung zu erlassen. (Az.: 2 BvL 13/09)

Das Verfassungsgericht entschied über eine Vorlage des Finanzgerichts Münster, das die Regelung als Verstoß gegen die Verfassung bewertet hatte. Bis 2007 konnten die Kosten für Arbeitszimmer auch dann abgesetzt werden, wenn der Steuerpflichtige nur einen Teil seiner Arbeit dort verrichtete.