05. Oktober 2016

Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses

Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts in der Freien Hansestadt Bremen

Zu der Anhörung waren Vertreter von beiden gewerkschaftlichen Dachverbänden und von Fachgewerkschaften eingeladen. Die Anhörung am 16. September 2016 hat zwei Erkenntnisse gebracht. Zwischen den Zeilen war herauszuhören, dass es weiterhin Zuschläge im Polizeidienst geben könnte. Des Weiteren könnte es Zuschläge für Universitätsprofessoren geben, um diese für Bremen zu gewinnen.

Der dbb landesbund bremen hat sich auf zwei Aspekte beschränkt. Die Versorgungskürzung in Artikel 4.2 und die Reduzierung des Sterbegeldes in § 22. Für Beamtinnen und Beamten führt dieser Gesetzesentwurf zu einer Schlechterstellung, die sich noch gravierender darstellt, als es jetzt der Fall ist. Die Absenkung der Versorgung ist aus Sicht des dbb nicht gerecht.

Aus Sicht des Bremer Philologenverbandes wird es zunehmend schwieriger qualifizierte Lehrer für das Bundesland zu gewinnen und zu halten. In anderen Berufen wird eine berufliche Altersversorgung geleistet. Die Bundesregierung hat sich das Recht zum Ausbau der betrieblichen Altersversorgung als Ziel gesetzt. Daher die Schlechterbehandlung des Gesetzes. Der dbb bittet, die Kritikpunkte im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen.

Auf die vorgebrachten Kritikpunkte der einzelnen Verbands- und Gewerkschaftsvertreter wurde nicht weiter eingegangen.